Christiane Jansen
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Strafrecht
Die Strafverteidigung stellt den größten Anteil der beruflichen Tätigkeit von
Frau Jansen dar.
Allgemein gilt, dass die Verteidigung umso effektiver sein kann, je früher sie
beginnt. Zögern Sie daher nicht, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen,
sobald Sie von einem gegen Sie laufenden Ermittlungsverfahren wissen. Viel-
fach können durch eine frühe Verfahrenseinstellung unnötige Zeit, Sorgen und
unter Umständen auch Kosten vermieden werden.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
Schon bevor Sie den Weg zum Anwalt für angezeigt halten, können Sie dadurch,
dass Sie von einem bestehenden Schweigerecht Gebrauch machen, vermeiden,
dass für Sie nachteilige Angaben Eingang in die Ermittlungsakte finden. Das
kann über Einsatzberichte der Polizei geschehen. Über Ihr Schweigerecht
müssen Sie bei einer informatorischen Befragung erst dann belehrt werden,
wenn Sie als Beschuldigter in Betracht kommen. Das kann sich z.B. erst durch
ihre Aussage zeigen. Diese Aussage käme aber möglicherweise schon in die
Akte.
Frau Jansen kann für Sie sowohl auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeiten-
rechts als auch in allen strafrechtlichen Bereichen tätig werden.
Dazu zählen unter anderem:
Ordnungswidrigkeiten
Strafrecht
Ordnungswidrigkeiten
Straftaten gegen das Leben und
im Straßenverkehr,
die körperliche Unversehrtheit
z.B. Geschwindigkeits-
(Körperverletzung, Totschlag
übertretungen und
und Mord)
Rotlichtverstöße
Diebstahl und Raub
Verstöße gegen die
öffentliche Ordnung
Wirtschaftsstrafrecht
(Betrug, Untreue, Bankrott,
Insolvenzverschleppung u.a.)
Wirtschaftsstrafrecht
Straftaten werden durch die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen
verfolgt. In Wirtschaftsstrafsachen wie z.B. Untreue, Betrug, Bankrott, Insolvenz-
verschleppung und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen kann die
Verfolgung durch Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften übernommen werden.
Dabei erfolgt die Sachbearbeitung durch besonders ausgewählte Staatsanwälte.
Diese sollen über Kenntnisse verfügen, die über den Bereich des reinen Straf-
rechts hinausgehen, so z.B. auch in Betriebswirtschaft und Bilanzwesen.
Frau Jansen zeichnet sich aufgrund ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau und
der Tätigkeit in der Firmenkreditabteilung durch Kenntnisse im wirtschaftlichen
Bereich aus, die über das während eines Jurastudiums zu erlernende Wissen
hinausgehen. Unter anderem aufgrund der eigenen beruflichen Selbständigkeit
ist sie unternehmerisches Denken gewohnt. Von dieser Kompetenz profitieren
ihre Mandanten.